Das EU-Parlament hat strengere Regeln für die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln beschlossen, berichtet die österreichischen Tageszeitung „der Standard“ am 7. Juli 2011. Die Konsumenten sollen besser erkennen können, wo ihr Essen herkommt und was enthalten ist. Auch der Gehalt an Fett, Zucker, Eiweiß und Salz ist verpflichtend. Die neuen Regeln sollen ab 2014 von den Staaten umgesetzt werden.
Am Mittwoch, dem 5. Juli 2011, hat das Europaparlament nach jahrelangen Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der verarbeitenden Industrie eine deutliche Verschärfung der Kennzeichnungspflicht bei verpackten Lebensmitteln beschlossen. Wenn nun noch der Ministerrat diesem Beschluss definitiv bestätigt, wäre eine langjährige Forderung von Konsumentenschützern damit umgesetzt.
Nach BSE
Ausgelöst durch den BSE-Skandal in den 90er Jahren gilt eine bessere Kennzeichnung bei Rindfleisch schon länger, ebenfalls bei Gemüse, Olivenöl oder Frischobst, so „der Standard“. Dieser Katalog soll nun auch für Fleisch von Schweinen, Ziegen, Schafen und Geflügel gelten.
„Klebefleisch“, das durch Zusammenkleben von Restfleischstücken hergestellt wird, oder „Klebefisch“ dürfen dann nicht mehr als Fleisch oder Fisch bezeichnet werden. „Analogkäse“ aus Pflanzenfetten, der für Tiefkühlpizzas verwendet wird, darf ebenfalls nicht mehr irreführend Käse genannt werden. Produziert werden dürfen diese „Lebensmittel“ natürlich weiterhin.
Aromatisiert
Ähnliche Bestimmungen sind auch für Produkte vorgesehen, die mit Aromen synthetisch hergestellt werden, aber nichts von dem enthalten, womit sie beworben werden – zum Beispiel ein Himbeerjogurt ohne Himbeeren.
Kennzeichnung gut leserlich
Darüber hinaus müssen die auf den Verpackungen angegebenen Angaben über Inhaltsstoffe und Nährwerte gut lesen können. Die Schrift muss eine Größe von mindestens 1,2 Millimeter haben und Auskunft über die Menge an Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Proteinen und Salz geben.
Aber auch möglicherweise gefährliche Stoffe, wie Allergene, müssen extra ausgewiesen werden, so „der Standard“. Die Regelungen sollen Mitte 2014 von den Staaten umgesetzt sein.
Kritiker nicht verstummt
Kritiker bemängeln, dass es in vielen Details und Bereichen Ausnahmebestimmungen gibt. Alkoholika ab 1,2 Volumenprozent wären zum Beispiel nicht erfasst. Sie fordern, dass die EU-Kommission zum Beispiel erst einmal definieren sollte, was Alkopops sind, so die Zeitung.
Auch nicht verpackte Nahrungsmittel sind von den Regelungen ausgenommen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass keine Verpflichtung besteht, Transfette zu kennzeichnen.
Mag. Christian Boukal
Juli 2011
Foto: Bilderbox