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Zahnspangen bei Kindern: Nicht zu früh beginnen

Zahnspangen bei Kindern: Nicht zu früh beginnenDer richtige Zeitpunkt zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist eine wichtige Entscheidung. Denn der zu frühe Einsatz einer Zahnspange erhöht die Kosten, gefährdet den Behandlungserfolg und belastet das Kind/den Jugendlichen. Wichtig ist es, sich in Zweifelsfällen eine zweite Meinung eines qualifizierten Kieferorthopäden einzuholen.

Rund 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen weisen Fehlstellungen der Zähne auf. Verlagerung der Kiefer, Platzmangel, Lücken und vorstehende Zähne können sich unbehandelt und längerfristig auf Lebensqualität und Gesundheit auswirken. Viele Fehlstellungen werden vor allem aus ästhetischen Gründen als störend empfunden.
Nicht alle Zahnfehlstellungen lassen sich auf den ersten Blick erkennen. Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden empfiehlt Untersuchungen in folgendem Zeitabstand:

  1. Untersuchung mit 4-6 Jahren (Milchgebiss)
  2. Untersuchung mit 8/9 Jahren (frühes Wechselgebiss)
  3. Untersuchung mit 12 Jahren (spätes Wechselgebiss).

Fixe oder herausnehmbare Spange?

Man unterscheidet herausnehmbare und festsitzende Apparaturen. Dabei bestimmen Art, Umfang und Richtung der vorgesehenen Zahnbewegung, welche Behandlungsapparatur eingesetzt werden kann. Generell kommen herausnehmbare Spangen vor allem bei leichteren Eingriffen und bei Kindern mit Milchgebiss und frühem Wechselgebiss zum Einsatz. „Nichtfestsitzende Spangen bei Kindern, die noch nicht die zweiten Zähne haben, werden immer seltener. Generell geht die Tendenz deutlich in Richtung festsitzender Spangen. Ob eine herausnehmbare oder eine fixe Zahnspange zum Einsatz kommt, hängt jedoch weniger vom Alter des Patienten, sondern vielmehr vom Schweregrad der Fehlstellung ab“, erklärt DDr. Martin Brock, Präsident des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK).

Zahn- und Kieferfehlstellungen

Häufigste Anwendungsgebiete von Zahnspangen sind:

  • Überbiss (landläufig auch Vorbiss genannt): Dabei ist der Unterkiefer zu weit hinten (oder der Oberkiefer zu weit vorne.
  • Kreuzbiss: Unterkiefer ist im hinteren Bereich gegenüber dem Oberkiefer zu groß.
  • Platzmangel: Die Zähne sind im Verhältnis zum Kiefer zu breit, der Zahnbogen ist zu kurz.

Auch eine Zahnunterzahl (einzelne Zähne fehlen) oder eine Zahnüberzahl (mehr als 32 Zähne vorhanden) kann vorkommen.

Genaue Diagnose nötig

Eine kieferorthopädischen Behandlung setzt einen genauen Befund und einen Behandlungsplan voraus. Erst danach können das Behandlungsziel, die einzelnen Therapieschritte und die Behandlungsmethode festgelegt werden.
Folgende Befunde sind laut VÖK für die kieferorthopädische Diagnostik erforderlich:

  • Anamnese: Bein einem Gespräch erfragt der Zahnarzt Krankheiten und Angewohnheiten des Kindes (Schnuller, Lutschen am Daumen, etc.).
  • Untersuchung von: Zähne und Zahnfleisch, Stadium der Gebissentwicklung, Zahnstellung, Kariesbefall etc.
  • Untersuchung außerhalb des Mundes: mögliche Fehlfunktionen der Lippen- und Wangenmuskulatur
  • Untersuchung von Lippenschluss, Mund- oder Nasenatmung; Kiefergelenksfunktion; Profil etc.
  • Kiefermodellanalyse: mittels Wachsschablone wird die Position der Zahnbögen zueinander festgehalten, Modelle werden an Hand von Abdrücken hergestellt.
  • Röntgendiagnostik: Verschiedene Röntgenbilder helfen dem Arzt bei der Beurteilung; so etwa die Panorama-Übersichtsaufnahme: Sie zeigt den Ober- und Unterkiefer mit den durchgebrochenen und noch in Entwicklung befindlichen Zähnen, lässt aber auch eine Beurteilung der Nasennebenhöhlen, der Knochenstruktur und der Kiefergelenke zu. Ein Fernröntgen (Schädelaufnahme) gibt Aufschluss über die Wachstumstendenz und die Position der Kiefer/Zähne.
  • Gesichtsfotos: Sind aus Dokumentationsgründen wie auch für Überlegungen zur ästhetischen Verbesserung erforderlich.
  • Mundfotos: Zur Dokumentation des Ausgangszustandes; sie geben zusätzlich zu den Kiefermodellen genaue Auskunft über den Zustand der Zähne zu Behandlungsbeginn.


Umfangreiche Fehlstellungen erfordern häufig vorab eine Behandlungssimulation am Gipsmodell. Dadurch wird das angestrebte Behandlungsziel, also die Stellung der Zähne am Behandlungsschluss, sichtbar.

Behandlung nicht zu früh starten

Werden Fehlstellungen erkannt, stellt sich die Frage, wann mit einer Korrektur begonnen werden soll. „Je kürzer die Behandlungsphase mittels Spange dauert, desto billiger kommt es den Eltern und desto größer ist die Bereitschaft der Kinder, mitzuarbeiten. Die Mitarbeit des Kindes steigt mit dem Alter. Beginnt man mit der Zahnspange zu früh, begibt man sich oft auf Um- und Irrwege. Ein sehr früher Beginn führt nicht zu einem besseren Ergebnis. Im Gegenteil: Die Behandlungsdauer wird dadurch unnötig verlängert, die Kinder werden länger als nötig belastet und die Kosten steigen. Viele zu früh oder falsch vorbehandelte Kinder müssen dann später wieder zum Kieferorthopäden, der diese Fehler dann zu beheben versucht“, sagt Brock.

Festsitzende Spangen in Wachstumsphase

„Der beste Zeitpunkt für den Beginn der Korrektur mittels festsitzender Spange ist von Fall zu Fall natürlich verschieden, in der Regel ist das Alter von zwölf oder 13 Jahren, also der Beginn der Pubertät, ein guter Anhaltspunkt“, so Brock. Es gibt jedoch Ausnahmen, bestimmte Fehlstellungen (z.B. seitliche Kreuzbisse) sollte man frühzeitig behandeln, im Einzelfall kann das nur ein kompetenter Arzt entscheiden.
Ein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Zeitpunktes einer Behandlung ist nicht, ob noch Milchzähne oder schon alle bleibenden Zähne vorhanden sind, sondern das Wachstum des Kindes. „Das Kind oder der Jugendliche sollte sich jedenfalls in der Wachstumsphase befinden, denn in dieser Zeit lassen sich die Fehlstellungen am Besten korrigieren. Bei Mädchen endet das Wachstum meist früher als bei Burschen, häufig ist es mit 14 Jahren schon abgeschlossen. Bei Burschen hat man meist ein paar Jahre länger Zeit“, sagt Brock.
Sollte das Wachstum ohne Behandlung zu Ende sein, bedeutet das aber nicht, dass keine Korrektur mehr möglich wäre. „Für korrigierende Maßnahmen ist es nie zu spät. Auch Erwachsene lassen sich mit Erfolg kieferorthopädisch behandeln, auch wenn es oft schwieriger ist“, so Brock.

Mehrere Meinungen einholen

Wenn die Zahnregulierung eines Kindes ansteht, sollten Eltern Meinungen mehrerer kompetenter Fachleute einholen. „Man sollte mehrer Experten aufsuchen, um sicher zu gehen, welche Behandlung die Richtige ist für das Kind. Bei der Wahl des Zahnarztes sollte man auch darauf achten, welche Ausbildung konkret vorliegt. Ich kann nur raten, sich an gut ausgebildete Kieferorthopäden zu wenden. Es kann auch wichtig sein, die Zahnentwicklung des Kindes über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Liegen Fehlstellungen vor, ist keine Panik angebracht, es ist meist genug Zeit vorhanden, mehrere Meinungen einzuholen und in aller Ruhe zu entscheiden“, sagt der Präsident der Kieferorthopäden.

Eine Liste qualifizierter Kieferorthopäden findet man auf http://www.voek.or.at. „Ansonsten gibt es in Österreich keine Register, in dem gut ausgebildete Kollegen zu finden sind“, so Brock. Er kritisiert, dass in Österreich jeder Zahnarzt, der 90 Stunden Fortbildung nachweisen kann, sich „Kieferorthopädie“ nennen dürfe, nach internationalen Richtlinien ausgebildete Kieferorthopäden diesen Titel jedoch nicht führen könnten, obwohl der Aufwand dafür ca. 300-mal so hoch sei (dreijährige universitäre Vollzeitausbildung inklusive Prüfung). „Für einen Patienten ist es also sehr schwierig bis unmöglich heraus zu finden, ob es sich bei seinem Behandler um einen Zahnarzt mit einem kieferorthopädischen Basiswissen, das für einfache Fehlstellungen durchaus ausreichend sein mag, oder um einen umfassend ausgebildeten Spezialisten handelt. Gerade dieses umfassende Wissen ist aber nötig, um komplexe Fehlstellungen richtig diagnostizieren und behandeln zu können.“

Dr. Thomas Hartl
November 2013


Foto: Bilderbox

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020