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Autounfälle bei Wildwechsel

Autounfälle bei Wildwechsel_1_ÖAMTCWenn das Wild mit seinem Nachwuchs auf Futtersuche ist und dabei auch Straßen überqueren muss, kann es zu einer Gefahr für Autofahrer werden. Ein Crashtest des Autofahrerclubs ÖAMTC hat gezeigt, dass die Insassen einen Unfall mit einem Wildtier nahezu unverletzt überstehen können.

Der Test ergab, dass die weitaus größere Gefahr bei solchen Zusammenstößen aus der falschen Reaktion des Fahrers entwächst: Riskantes Ausweichen ist oft gefährlicher als ein Zusammenstoß, so der Schluss der Experten.

Hirsch im Crashtest

Autounfälle bei Wildwechsel_2_ÖAMTC„Gefahr für die Insassen besteht nur, wenn es sich um ein sehr großes Tier, wie einen Rothirsch, handelt oder wenn die Front des Pkw stark geneigt, kurz oder stark abfallend ist“, erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Bei dem Test wurde ein Pkw mit 40 km/h gegen einen 55 Kilogramm schweren und knapp einen Meter hohen Hirsch-Dummy gefahren. Dabei wurde die Motorhaube stark eingedrückt, die Windschutzscheibe blieb unbeschädigt. „Die Insassen wären bei einem echten Unfall unverletzt geblieben", so Kerbl. Trotz der geringen Geschwindigkeit – das Bremsmanöver wurde eingerechnet – wirken Kräfte von einer Tonne Gewicht auf das Fahrzeug. In einzelnen Fällen können die Tiere über die Motorhaube in die Windschutzscheibe geschleudert werden.

Gefährliche Ausweichmanöver

AUtounfälle bei Wildwechsel_3_ÖAMTCDie weitaus größere Gefahr bei Wild-Unfällen geht von einer falschen Reaktion des Fahrers aus: Schreckreaktionen und riskante Ausweichmanöver gefährden nämlich nicht nur den Lenker selbst, sondern auch entgegen- und nachkommende Verkehrsteilnehmer. Der ÖAMTC rät deshalb, das Lenkrad nicht zu verreißen und so stark wie möglich zu bremsen.

Frühjahr und Herbst

Speziell im Frühjahr und Herbst ist in Waldgebieten erhöhte Aufmerksamkeit angebracht. Ein Zusammenstoß kann vermieden werden, wenn der Lenker insbesondere in der Dämmerung, während der sich die meisten Wildunfälle ereignen, seine Geschwindigkeit reduziert und bremsbereit fährt. Dabei sind die Wildwechsel-Warnschilder unbedingt zu beachten. Mit verstärktem Wildwechsel ist in den Monaten Mai und August bis Oktober zu rechnen. Bei trockener Witterung sind die Tiere aktiver als bei Regen. 2007 ereigneten sich in Österreich von Jänner bis November 169 Wildunfälle mit Personenschaden, 202 Personen sind dabei verletzt worden, berichtet der Autofahrerclub.

Fahrverhalten

Eine Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer Straße zwischen Wald und einem Feld oder einer Wiese kann schon zu hoch sein - speziell in der Dämmerung. Ein erhöhter Abstand zum rechten Fahrbahnrand verschafft dem Fahrer eine längere Reaktionszeit. Taucht Wild in der Nähe von Straßen auf, sollten die Scheinwerfer abgeblendet werden, weil dann den Tieren die Möglichkeit zu Flucht gegeben wird - eine starke Lichtquelle irritiert sie. Durch Hupen können die Tiere verscheucht werden.

Sollte bereits ein Tier die Fahrbahn überquert haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass weitere Tiere folgen. Erhöhte Bremsbereitschaft und Geschwindigkeitsreduktion ist unbedingt erforderlich.

Rechtliche Folgen

Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass ein Lenker nicht jäh und überraschend abbremsen darf. Der Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug muss groß genug sein, dass ein Anhalten auch möglich ist, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Wer wegen eines Tieres plötzlich abbremst, riskiert bei einem Auffahrunfall ein Mitverschulden. „In der Rechtsprechung gibt es klare Regeln, wann man bremsen und wann man eine Kollision in Kauf nehmen muss", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. „Es kommt vor allem auf die Größe des Tieres an.“

Nur bei Kollisionsgefahr mit einem großen Wildtier, ist die Gefahr für Menschen so groß, dass eine Vollbremsung gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass das Überfahren von kleinen Tieren – Vögel, Hasen oder Katzen – in Kauf genommen werden muss, um einen Auffahrunfall oder ein riskantes Ausweichmanöver zu vermeiden. Ist eine Vollbremsung aufgrund der Größe des Tieres nicht gerechtfertigt, trifft bei einem Auffahrunfall den „Bremser“ eine Mitschuld – auch wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Tipps zur Unfallvermeidung

  • Beim Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ Geschwindigkeit verringern und bremsbereit fahren.
  • Besondere Achtsamkeit ist neben Feldern, im Wald oder in der Nähe von Gärten und in der Dämmerung bzw. Dunkelheit gefordert.
  • Im Gefahrenbereich Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern.
  • Ist ein Tier an oder auf der Straße sichtbar, bremsen, abblenden und kräftig wiederholt hupen.
  • Achtung: Ein Wildtier kommt selten allein!
  • Bei einer Vollbremsung das Lenkrad fest umgreifen und das Fahrzeug nicht verreißen.

Nach einem Unfall

Für den Fall, dass es trotz aller Vorsicht zu einem Wildschaden gekommen ist, gibt der ÖAMTC folgende Ratschläge:

  • Die Unfallstelle durch Warndreieck sichern und eventuell verletzte Personen versorgen.
  • Sollte das Tier angefahren und geflüchtet sein, muss die Polizei informiert werden, die für die Suche nach dem Tier den zuständigen Jagdaufseher verständigt. Des weiteren ist eine Dokumentation des Schadens — am besten mit Fotos und einer Beschreibung — hilfreich, um später Schadensersatzansprüche glaubhaft zu machen.
  • Wurde das Tier durch den Aufprall getötet, muss es von der Fahrbahn geschafft werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Der direkte Kontakt mit dem Wild sollte vermieden werden um nicht mit Krankheiten wie Tollwut infiziert zu werden. Auch in diesem Fall ist unverzüglich die Polizei zu informieren.
  • Liegt das Tier nach dem Unfall noch verletzt auf der Strasse, muss die Polizei gerufen werden. In diesem Fall ist der Kontakt zum Wild zu vermeiden, um sich nicht selbst der Gefährdung durch Tritte oder Angriffe des verletzten Tieres auszusetzen.
  • In allen Fällen sollte eine Bescheinigung des Jagdpächters, des Forstamtes oder der Polizei ausgestellt werden, die den Wildunfall mit allen Unfalldaten bescheinigt, um bei der Kaskoversicherung Ansprüche geltend machen zu können.
  • Wer das verletzte oder getötete Tier mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.


Mag. Christian Boukal
April 2008

Foto: ÖAMTC

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020