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Gesicherter Schwimmteich

Gesicherter SchwimmteichUnfälle beim Baden sind bei Kindern unter fünf Jahren – nach Verkehrsunfällen – die zweithäufigste Unfallart mit Todesfolge. Zwischen 2001 und 2005 ertranken 40 Kinder unter 15 Jahren. Besonders groß ist die Gefahr bei Kleinkindern, denn 68 Prozent (27 Kinder) waren unter fünf Jahren. Allein im Jahr 2003 ertranken zwölf Kinder, sie alle waren jünger als fünf Jahre, stellt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) fest.

Schwimmunfällle von Kleinkindern mit Todesfolge ereignen sich oft nahe der eigenen vier Wände: Im Garten oder der unmittelbaren Wohnumgebung. Oft sind die Kinder unbeaufsichtigt, spielen in der Nähe des Schwimmbeckens oder Biotops und fallen hinein.

Ein Augenblick genügt

Bereits ein Augenblick der Unachtsamkeit kann schlimme Folgen haben. Kleinkinder können schon bei einer geringen Wassertiefe ertrinken.

Panik ist tödlich

In der Paniksituation können sie den Kopf nicht mehr eigenständig aus dem Wasser ziehen, verfallen in eine Starre und ertrinken letztlich lautlos. Auch wenn der Unfall nicht tödlich endet, ist die Gefahr eines bleibenden Gehirnschadens wegen unterbrochener Sauerstoffzufuhr groß, erklärt das KfV.

Eigentümer ist verantwortlich

Offene Wasserflächen können leicht zu einer gefährlichen Falle werden. Deswegen sind die Eigentümer verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Teiche Biotope oder Pool genügend gesichert sind. Am besten sollten geeignete Maßnahmen schon in die Planung von Wasserflächen im Garten mit einbezogen werden.

Bei der Planung beachten

So sollten alle Gewässer an gut einsehbaren Stellen angelegt werden. Die Uferbereiche des Teichs sollten möglichst rutschfrei und gut gesichert sein – lose Platten, Steine oder schlammig-sumpfiger Untergrund sollen vermieden werden, rät das Kuratorium.

Spezieller Kleinkindschutz

Als besonders guten Schutz für Kleinkinder empfiehl das KfV professionell angelegte Umzäunungen. Die kann durch entsprechende Bepflanzung unauffällig gestaltet werden. An Stelle des Zauns ist auch ein Gitter möglich, das knapp unter der Wasseroberfläche montiert wird. So werden die Sprösslinge zwar nass, können aber nicht untergehen.

Argusaugen auf die Kleinen

Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehört ebenfalls, dass Kleinkinder auch in Ufernähe Schwimmflügel tragen. Schwimmtiere oder Luftmatratzen sind nur Spielzeuge und können nicht vor dem Ertrinken retten. Auf Europa-Norm gerechte Oberarm-Schwimmflügel (erkennbar am CE-Zeichen) mit getrennt voneinander aufblasbaren Kammern und Sicherheitsventilen sollte dabei Wert gelegt werden, betont das KfV.

Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen

Alle getroffenen Vorsichtsmaßnahmen ersetzen die Aufsichtspflicht nicht. Seine Kinder sollte man nie unbeaufsichtigt im Wasser spielen lassen. Enorm wichtig ist auch das Wissen, wie und welche Maßnahmen zur Wiederbelebung anwendet werden müssen, wenn ein Unfall passiert ist. Ausschlaggebend ist die sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage.

Poolalarm

Für den Fall, dass es trotz aller Hindernisse einmal zu einem gefährlichen Sturz ins Wasser kommt, empfiehlt das Kuratorium einen „Poolalarm“. Dieses Gerät schwimmt auf dem Wasser und reagiert auf Wasserverdrängung mit einem lauten Signal.


Eine Broschüre über Maßnahmen zur Absicherung von Biotopen und Schwimmteichen kann von der Homepage des KfV geladen werden (auf der rechten Seite unter "Mehr zum Thema").


Mag. Christian Boukal

Juni 2007

Foto: Bilderbox

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020