DRUCKEN
Hinweise auf Lebensmittelverpackung

Lebensmittel: Verbraucherfreundlichere Kennzeichnung

Mit der neuen Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel will die Europäische Union die Verbraucher klarer, umfassender und genauer über die Inhaltstoffe von Lebensmitteln informieren. Dadurch soll es für die Verbraucher leichter werden, bewusste Ernährungsentscheidungen zu treffen. Die neue Regelung wurde im Jahr 2011 beschlossen und mit Jahresende 2014 verbindlich gemacht, berichtet die EU in einer Presseaussendung.

 

Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis erklärte: „Ab dem 13. Dezember 2014 kommen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern unsere mehrjährigen Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften zugute. Auf dem Etikett werden jetzt noch deutlicher die wichtigsten Inhaltsstoffe vermerkt sein. Dies erleichtert Verbrauchern die Entscheidung, welche Lebensmittel sie kaufen sollen. Im Mittelpunkt der neuen Vorschriften stehen die Verbraucher, die klarere Informationen erhalten; zugleich sind die Neuerungen für die Unternehmen praktikabel.“

Die wichtigsten Änderungen

Hier einige der wichtigsten Änderungen:

  • bessere Lesbarkeit der Informationen (Mindestschriftgröße der verpflichtenden Angaben)
  • klarere und einheitliche Hervorhebung der Allergene (z. B. Soja, Nüsse, Gluten, Laktose) im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln (durch Schriftgröße, Schriftart oder Hintergrundfarbe)
  • verpflichtende Angabe der Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (auch bei Abgabe in Gaststätten)
  • verpflichtende Angabe bestimmter Nährwertinformationen bei den meisten vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln
  • verpflichtende Ursprungsangabe bei frischem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
  • gleiche Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften für Fernabsatz (Bestellungen im Internet oder aus dem Katalog) und Ladenverkauf
  • Auflistung der technisch hergestellten Nanomaterialien im Zutatenverzeichnis
  • Angabe der speziellen pflanzlichen Herkunft raffinierter Öle und Fette
  • Verschärfung der Vorschriften, mit denen eine Irreführung der Verbraucher verhindert werden soll
  • Angabe der Ersatzzutat bei nachgemachten Lebensmitteln (Imitaten)
  • eindeutiger Hinweis, wenn ein Lebensmittel aus Fleisch- oder Fischstücken „zusammengefügt“ ist („Formfleisch“)
  • eindeutiger Hinweis, wenn es sich um ein aufgetautes Lebensmittel handelt

Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel mit einer Nährwertdeklaration greift dagegen erst ab dem 13. Dezember 2016.

Übergangsfrist

Damit sich die Lebensmittelunternehmer problemlos auf die neuen Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel einstellen können, wurde eine dreijährige Übergangsfrist vereinbart. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, weiterhin vermarktet werden dürfen, bis die Bestände (nicht jedoch die Etikettenbestände) erschöpft sind.

Die Kommission hat gemeinsam mit den Unternehmen ein Konzept erarbeitet, mit dem die Einhaltung der neuen Vorschriften gewährleistet werden soll. Auch ist die Einrichtung einer EU-Datenbank geplant, in der alle verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften erfasst werden, die auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten. Diese Datenbank wird Lebensmittelunternehmern und Kleinunternehmern eine bequeme Abfrage dieser Informationen ermöglichen. Aufgebaut werden soll die Datenbank im Laufe des Jahres 2015.

Nützliche Links

Die Originaldokumente können auf folgenden Seiten der EU Kommission online eingesehen werden: 

Englisch: 

http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/index_en.htm

http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications/eu-new-fish-and-aquaculture-consumer-labels-pocket-guide_en.pdf

 Deutsch:

http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/qanda_application_reg1169-2011_de.pdf

 

Mag. Christian Boukal
Februar 2015


Foto: shutterstock

Zuletzt aktualisiert am 13. November 2020