Gesunde Ernährung und das Wissen darüber werden in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Kritische Konsumenten, die sich gesund ernähren wollen, laufen Gefahr ohne entsprechendes Wissen, Falsch- oder Halbinformationen zu glauben. Der Bereich der täglichen Ernährung ist hier besonders sensibel: Die Aufdrucke auf Lebensmittelverpackung – wenn sie denn groß genug geschrieben sind – setzen bereits spezielle Kenntnisse voraus. Dem will ein Projekt der OÖGKK und des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer OÖ (WKOÖ) Informationen entgegensetzen.
„Um die Gesundheitskompetenz der oberösterreichischen Bevölkerung rund um Ernährung und gesunde Lebensmittel zu stärken, haben die OÖGKK und WKOÖ ein Info-Projekt gestartet“, erklärt OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Das Projekt „Lebensmittel.G’sund“ will auch auch den Lebensmittelhandel und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen, damit sie ihre Kundenbetreuung weiter verbessern können. Dazu ist es nötig, dass gesundheitsrelevante Informationen zu Lebensmitteln leicht zu finden und die wesentlichen Begriffe und Zusammenhänge transparent sind.
Darüber hinaus möchte das Projekt auch eine kritische Beurteilung von Gesundheitsinformationen, beispielsweise aus dem Internet, erleichtern. „Denn nicht immer sind alle kursierenden Informationen zu Lebensmitteln ganz richtig. Das Projekt soll es dem Lebensmittelhandel und seinen Beschäftigten ermöglichen, die wichtigsten Gesundheitsfragen der Kundinnen und Kunden kompetent zu beantworten“, so OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer.
Auch der Lebensmittelhandel stellt bereits fest, dass es Kunden zunehmend wichtiger wird, wo und wie die Lebensmittel erzeugt werden und welche Inhaltsstoffe sie haben – der gesundheitliche Aspekt wird immer wichtiger.
Aus diesem Grund haben die OÖGKK und die WKOÖ Unterlagen zusammengestellt, die auf fundiertes Wissen der Ernährungsexpertinnen der OÖGKK beruhen und in Schulungen den oberösterreichischen Lebensmittelhändlern zur Verfügung gestellt wurden.
In loser Reihenfolge werden wir wöchentlich ein Kapitel dieser Unterlage online zur Verfügung stellen.
Im den folgenden vier Beiträgen wollen wir mit dem Einkaufkorb durch die Abteilungen des Supermarktes gehen und Wissenswertes aus allen Abteilungen vorstellen. Heute: Wissenswertes aus der Obst- und Gemüseabteilung sowie der Milchabteilung.
Der heutige Beitrag führt das Alphabet der Lebensmittelkennzeichnung weiter.
Lebensmittelkennzeichnung von J wie „Jod“ bis N wie „Nährwertkennzeichnung“
J wie „Jod“
Salz aus Österreich ist verpflichtend mit Jod angereichert. Es verhindert so die Kropfentstehung. Meersalz enthält nur geringfügig mehr an anderen Mineralstoffen und Spurenelementen.
K wie „Kalorien“
Die Einheiten Kilo-Joule (kJ) und Kilo-Kalorie (kcal) werden für die Angabe des Brennwertes (Energie) verwendet, wobei 1 kcal 4,1868 kJ entspricht.
L wie „Light-Produkte“
Um Lebensmittel „light“ zu machen, wird unter anderem Fett durch Wasser, Ballaststoffe, Eiweiß, Kohlenhydrate oder Fettersatzstoffe ersetzt. Statt Zucker werden Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe verwendet. Für mehr Volumen wird einfach Wasser und Luft zugesetzt. Damit der Geschmack von „Light-Produkten“ nicht leidet, werden sie oft aufwändig verarbeitet und eine Reihe von Zusatzstoffen wird zugesetzt. Im Österreichischen Lebensmittelbuch ist genau geregelt, wann ein Lebensmittel als „light“ bezeichnet werden kann. Z.B. Light-Käse darf maximal 25 % Fett in der Trockenmasse aufweisen.
M wie „Mindestens haltbar bis …“
Sagt nichts darüber aus, wie lange das Lebensmittel verzehrt werden kann sondern wie lange es bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften behält. Auch wenn die Mindesthaltbarkeit überschritten wurde, kann das Produkt noch genießbar sein.
„Zu verbrauchen bis …“
Produkte wie Fisch, Fleisch, Geflügel müssen bis zu diesem Datum zubereitet oder verzehrt werden. Bei Überschreiten des Verbrauchsdatums muss das Produkt verworfen werden.
N wie „Nährwertkennzeichnung“
- Die Werte sind je 100 g oder je 100 ml anzugeben. Verpflichtende Nährwertdeklaration von Brennwert (Energie), Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz; kann um bestimmte Stoffe, z. B. einfach oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe usw., ergänzt werden.
- Hervorhebung von allergenen Stoffen in der Zutatenliste (z.B. durch Schriftart oder durch Hintergrundfarbe).
- Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel.
- Mindestschriftgröße 1,2 mm (für Kleinbuchstaben).
- Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten (z.B. „Surimi“ = Garnelenfleischimitat).
Beispiel: Kennzeichnungen eines Schokoladenkuchens; maßstabgerechte Darstellungen:
Diätologin Sophie Demelmair / Mag. Christian Boukal
Mai 2015
Foto: shutterstock